Das Antragsverfahrens läuft wie folgt:
Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht unbedingt der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung des Antrags genügt):
- Bei Sehbeschwerden Erstbrille/ggf. Gleitsichtbrille auf eigene Kosten anfertigen lassen oder klären, ob Ihre aktuelle Sehhilfe veraltet ist und derzeitigen Sehminderungen angepasst werden muss.
- Falls diese Lesehilfe im Verlauf für den Bildschirmarbeitsplatz nicht mehr ausreichen sollte: Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.
- Antrag mit ausgefüllter Bestätigung des Vorgesetzten und ausgefüllten persönlichen Daten im Formularkopf zum vereinbarten Termin mitbringen.
- Zum Vorsorgetermin in der Harfenstraße 18 zwingend die vorhandene Sehhilfe mitbringen.
- Falls betriebsärztlich befürwortet, Brille beim Optiker anfertigen lassen. VORSICHT: Bezüglich Kostenerstattung Kooperationsliste beachten! Auf dem Antragsformular die Stellungnahme durch den Optiker abzeichnen lassen.
- Vollständig ausgefüllter Antrag, augenärztliche Brillenverordnung (wenn vorhanden) und Rechnung/en mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Frau Dorothee Heider, Tel. 85 26769; in Vertretung, Frau Daniela Weiß, Tel. 85 71373) bzw. beim zuständige Personalsachbearbeiter des Uniklinikums einreichen.