Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)

Das Antragsverfahrens läuft wie folgt:

Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht unbedingt der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung des Antrags genügt):

  1. Bei Sehbeschwerden Erstbrille/ggf. Gleitsichtbrille auf eigene Kosten anfertigen lassen oder klären, ob Ihre aktuelle Sehhilfe veraltet ist und derzeitigen Sehminderungen angepasst werden muss.
  2. Falls diese Lesehilfe im Verlauf für den Bildschirmarbeitsplatz nicht mehr ausreichen sollte: Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.
  3. Antrag mit ausgefüllter Bestätigung des Vorgesetzten und ausgefüllten persönlichen Daten im Formularkopf zum vereinbarten Termin mitbringen.
  4. Zum Vorsorgetermin in der Harfenstraße 18 zwingend die vorhandene Sehhilfe mitbringen.
  5. Falls betriebsärztlich befürwortet, Brille beim Optiker anfertigen lassen. VORSICHT: Bezüglich Kostenerstattung Kooperationsliste beachten! Auf dem Antragsformular die Stellungnahme durch den Optiker abzeichnen lassen.
  6. Vollständig ausgefüllter Antrag, augenärztliche Brillenverordnung (wenn vorhanden) und Rechnung/en mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Frau Dorothee Heider, Tel. 85 26769; in Vertretung, Frau Daniela Weiß, Tel. 85 71373) bzw. beim zuständige Personalsachbearbeiter des Uniklinikums einreichen.