Betriebsärztlicher Dienst (BÄD)
Warum? Was ist das? Was wird gemacht?
Der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) ist zuständig für die betriebsärztliche Betreuung aller Beschäftigten
- des Universitätsklinikums Erlangen UKER und
- der Friedrich-Alexander-Universität FAU Erlangen-Nürnberg, sowie
- der Studierenden der medizinischen Fakultät (Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin) und der Schüler, der angegliederten Berufsfachschulen.
Grundlage sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Der Betriebsärztliche Dienst setzt sich für den betrieblichen Gesundheitsschutz ein.
Unser vorrangiges Ziel ist, die Entstehung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen oder Berufskrankheiten zu verhindern.
Die Hauptaufgaben des BÄD sind
- die Durchführung Arbeitsmedizinischer Vorsorgen, ggf. verbunden mit dem Angebot einer Schutzimpfung gegen Erkrankungen, für die ein berufliches Ansteckungsrisiko besteht,
- die Beratung der Beschäftigten, der Arbeitgeber und der Personalräte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und sozialmedizinischen Fragen,
- die Organisation von Ersthelferkursen,
- sowie in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Arbeitssicherheit eine Beurteilung von Arbeitsplätzen im Rahmen regelmäßiger Arbeitsplatzbegehungen und einer Mitwirkung bei allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Alle im Betriebsärztlichen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt der Beratungsgespräche unterliegen – wie bei allen anderen Ärzten – selbstverständlich in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält nach der Durchführung der vorgeschriebenen arbeitsmedizinische Vorsorge lediglich eine Bescheinigung, dass diese stattgefunden hat und aufgrund welchen Anlasses (z.B. Infektionsgefährdung) – ohne Mitteilung von Inhalten.
Unser Angebot für Mitarbeitende der Universität (FAU) und des Universitätsklinikums (UKER) umfasst insbesondere die
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen u. a. bei
- Infektionsgefährdung (incl. infektionsserologischer Kontrollen) mit Durchführung von Schutzimpfungen je nach beruflichem Ansteckungsrisiko
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
- Kontakt zu Labortieren/Labortierstaub
- Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen wie z.B. Lärmeinwirkung oder Kälteeinwirkung
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen für Studierende der Medizinischen Fakultät und der Schüler der angegliederten Berufsfachschulen
- Arbeitsplatzbegehungen
- Durchführung von Eignungsuntersuchungen (z.B. bei Verbeamtungen)
- Beratung u. a. bei
- (fraglich) beruflich bedingten Hauterkrankungen zu Hautschutz und -pflege
- Krankheiten des Bewegungsapparates
- Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit (z. B. im Rahmen eines BEM-Verfahrens (Betriebliches Eingliederungsmanagement) oder einer stufenweisen Wiedereingliederung)
- Fragen zum Arbeitsplatz- oder Tätigkeitswechsel aus gesundheitlichen Gründen
- bei ergonomischen oder arbeitshygienischen Fragen
- Krisensituationen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Verdacht auf Suchterkrankung (auch für Kollegen oder Vorgesetzte von Betroffenen)
- arbeitsmedizinische individuelle Beratung bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft