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Betriebsärztlicher Dienst – BÄD

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Bei Kontakt zu Tuberkuloseerregern

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Bei Kontakt zu Tuberkuloseerregern

Was tun, bei (sehr nahem oder zeitlich länger andauernden) Kontakt zu Patienten, bei denen im Nachhinein eine offene Tuberkulose festgestellt wurde, bevor nötige Schutzmaßnahmen getroffen werden konnten? 

Die Tuberkulose zählt nicht zu den hochinfektiösen Erkrankungen.

Bei beruflichem Kontakt mit Tuberkulosekranken (Indexfall) ist eine sog. Umgebungsuntersuchung angezeigt:

  • Wenn mindestens 8 Stunden im gleichen Raum verbracht wurden und ein mikroskopischer Nachweis säurefester Stäbchen in Sputum-Direktpräparat, BAL oder Magensaft erfolgt ist.
  • Bei kulturell oder molekularbiologisch gesicherter Lungentuberkulose muss die Kontaktzeit mindestens 40 Stunden betragen.
  • Bei besonders intensivem Kontakt ohne geeignete Schutzmaßnahmen z.B. wenn Sie direkt angehustet wurden oder bei pflegerischen Verrichtungen, bei denen Sie ähnlich intensiv Aerosolen ausgesetzt waren (Sputumprovokation, Absaugen des Nasen-Rachen-Raums mit offenem System, Atemgymnastik, bei oraler Inspektion, zahnärztlicher oder HNO-ärztlicher Untersuchung, Reanimationsmaßnahmen, Intubation, Bronchoskopie oder bei der Obduktion).

Üblicherweise erstellt der/die Hygienebeauftragte eine Kontaktpersonenliste nach Bekanntwerden des Indexfalls und leitet diese an das Gesundheitsamt weiter. Eine Vorstellung beim BÄD der FAU ist nur dann erforderlich, wenn Sie vom Gesundheitsamt hierzu aufgefordert werden.

Zur Umgebungsdiagnostik erfolgt beim BÄD eine Blutuntersuchung (sog. Interferon-Gamma (IFN-γ)-Test, hierfür bitte einen Termin zur Blutentnahme vereinbaren unter der Telefonnummer 09131 85 23666). Mit dieser Untersuchung kann aber weder der Zeitpunkt der Infektion noch das Ausmaß einer potentiellen Tuberkuloseerkrankung festgestellt werden kann. Ein positives Ergebnis bedeutet lediglich, dass der Untersuchte jemals in seinem Leben Tuberkulose-Kontakt hatte und ein immunologisches Gedächtnis besteht. Bei positivem Testergebnis, wird das weitere Vorgehen individuell beim BÄD besprochen.

Ein Tuberkulin-Hauttest wird nicht mehr durchgeführt.

Die Blutuntersuchung sollte frühestens acht Wochen nach der letzten Infektionsmöglichkeit erfolgen.

Bei negativem Ausfall des IFN-γ-Tests kann von weiteren Maßnahmen abgesehen werden, solange keine Symptome bestehen, die auf eine Tuberkuloseerkrankung hinweisen

Bei Symptomen einer Tuberkulose, einer Erkrankung an Tuberkulose in der Vorgeschichte oder bereits bekannt positivem IFN-γ-Test erfolgt die Umgebungsuntersuchung primär über eine Röntgenuntersuchung der Lunge.

Bei positivem Ausfall des IFN-γ-Tests ist zur weiteren Abklärung ebenfalls eine Röntgenuntersuchung der Lunge erforderlich.

Ergeben sich aus den erhobenen Befunden Hinweise auf eine Tuberkulose-Infektion, werden die weiteren Schritte individuell im BÄD der FAU mit dem betroffenen Mitarbeiter besprochen.

Liegt eine Aufforderung zu einer Umgebungsuntersuchung vom Gesundheitsamt vor, kann diese auch im BÄD der FAU durchgeführt werden. Bitte bringen Sie das Anschreiben des Gesundheitsamtes mit.

Ausführlicher Informationen können dem Informationsblatt bei Kontakt zu Tuberkuloseerregern und dem Hygieneleitfaden des UKER  entnommen werden.

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