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Betriebsärztlicher Dienst – BÄD

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FAQ

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FAQ

In vielen Fällen können fundierte Antworten auf Ihre Fragen nur unter Kenntnis zahlreicher individueller Faktoren im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches gegeben werden.

Einige grundsätzliche Informationen können Sie vorab bereits hier erhalten.

Die folgenden Fragen werden häufig an uns gerichtet:

 

Ich hatte engen Kontakt mit infektiösem Material (z. B. im Rahmen einer Schnitt oder Stichverletzung). Was ist zu unternehmen?

Wichtig ist, bei Verletzungen sofort den Blutfluss durch sanftes Drücken (in Richtung vom Körper weg, d. h. z. B. Richtung Fingerspitze) zu fördern und möglichst ohne jeglichen Zeitverlust die Stich- oder Schnittwunde mit dem am schnellsten erreichbaren Desinfektionsmittel (z. B. alkoholische Händedesinfektion) zu desinfizieren. Bei Augen- oder Schleimhautkontakt sofortige Spülung mit Wasser (z. B. am nächsten Waschbecken). Eine detaillierte Beschreibung aller nötigen Maßnahmen finden Sie in diesem Merkblatt.

Bei mir zeichnet sich eine durch berufliche Einflüsse verschlimmerte Hauterkrankung ab. Was kann ich dagegen tun?

Wichtig ist, die Haut im Beruf nicht mehr als unbedingt nötig zu strapazieren. Für die Hautreinigung ist das schonenste Reinigungsmittel, das in der Lage ist, die Verschmutzung zu entfernen, das geeignetste. Im medizinischen Bereich kommt es selten zu echten Verschmutzungen, so dass der häufige Gebrauch von Handwaschlotionen meistens nicht erforderlich ist. Keimbesiedlungen der Hände lassen sich wirksamer und schonender mittels geeigneter alkoholischer Händedesinfektion vermindern.
Hautschutz- und Hautpflegepräparate helfen der Haut, Belastungen, z. B. durch Feuchtarbeit, besser zu tolerieren bzw. sich nach leichten Schädigungen schneller zu regenerieren. Regelmäßiges Auftragen kleiner Mengen vor und während der Arbeit ist wirksamer als die Anwendung von größeren Mengen Hautpflegemittel nach der Arbeit. Wir vom Betriebsärztlichen Dienst  beraten Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Präparate.
Verschlechtert sich der Hautbefund trotz Beachtung dieser Hinweise, vereinbaren Sie bitte unbedingt rasch einen Termin bei uns, so dass wir gemeinsam mit Ihnen weitergehende Maßnahmen planen können.

 

Ich bin schwanger. Welche Tätigkeiten darf ich noch ausüben, welche nicht mehr?

Eine gute Zusammenfassung der Beschäftigungsverbote für Schwangere im medizinischen Bereich finden Sie im Merkblatt „Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des SG Arbeitssicherheit.  Fragen gerne auch via Mail an zuv-sgas-mutterschutz@fau.de

Bevor ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. eine vorübergehende innerbetriebliche Umsetzung, damit Sie und das Ungeborene bei Ihrer Tätigkeit keiner unzumutbaren Gefährdung während der Schwangerschaft ausgesetzt sind.  Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns unter Tel. 09131 8523666.

 

Ich habe Beschwerden an meinem Bildschirmarbeitsplatz. Wie kann ich diesen ergonomisch gestalten? Wie bekomme ich eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Die Broschüre „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ der DGUV gibt ausführliche Informationen über eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Am häufigsten kommt es zu Problemen, wenn

    • der Bildschirm vor dem Fenster steht (schnellere Ermüdung der Augen infolge häufiger Anpassungen an starke Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirmoberfläche und Umgebung)
    • ungünstige Blickrichtungen eingenommen werden müssen, um Reflexionen von Lampen oder Fenstern auf der Bildschirmoberfläche zu umgehen
    • die Anordnung von Tastatur, Papiervorlagen und Bildschirm zu verdrehten, nur mit ständiger Muskelarbeit beizubehaltenden Arbeitshaltungen zwingt
    • eine „normale“ Gleitsichtbrille am Bildschirmarbeitsplatz getragen wird, die dazu zwingt, den Kopf in den Nacken zu legen, um den Bildschirm scharf sehen zu können

Eine Beratung hinsichtlich einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung kann auch im Rahmen einer Begehung bei Ihnen vor Ort erfolgen. Wenn Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte an uns oder das SG Arbeitssicherheit.

Hinweise zur Beantragung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille finden Sie über diesen Link.

 

Ich war lange Zeit arbeitsunfähig. Wie kann ich den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben leichter gestalten?

Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist u. U. eine sog. stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll. Hierbei werden die Arbeitsanforderungen in quantitativer (tgl. Arbeitszeit) und evtl. qualitativer (Arbeitsaufgaben) Hinsicht schrittweise gesteigert. Hierbei besteht allerdings formal die Arbeitsunfähigkeit fort, d. h. es wird i. d. R. weiter Krankengeld bezahlt. In Ausnahmefällen können unterhaltsichernde Leistungen auch vom Rentenversicherungsträger oder der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.
Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig und erfordert die Zustimmung bzw. Befürwortung durch alle Beteiligten (Erkrankter, behandelnde niedergelassene Ärzte bzw. Ärzte in stationären und ambulanten Einrichtungen, Betriebsarzt, Krankenkasse, Arbeitgeber).
Da der aktuell behandelnde Arzt über die besten Informationen über die Erkrankung sowie deren Prognose und die resultierenden Leistungseinschränkungen verfügt, ist es sinnvoll, dass er (evtl. in Absprache mit uns) den Wiedereingliederungsplan erstellt. Dieser legt fest,

    • die zeitliche Abstufung und Ausdehnung des Wiedereingliederungsverlaufs,
    • die notwendige Vermeidung bestimmter arbeitsbedingter Belastungen und nicht geeigneter Tätigkeiten sowie ggf.
    • flankierende Maßnahmen am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitserleichterungen, Technische Hilfen).

Ausführliche Informationen über die stufenweise Wiedereingliederung finden Sie über diesen Link.

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsaufgaben nicht mehr voll nachkommen. Wie finde ich eine meinem Gesundheitszustand angepasste Tätigkeit? Oder ist es sinnvoll, einen Rentenantrag zu stellen?

Diese Fragen können am besten im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches erörtert werden. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 85-23666 einen Termin.

Ich fühle mich der psychischen Belastung an meinem Arbeitsplatz nicht gewachsen.

In meinem Arbeitsumfeld gibt es sehr große Spannungen und Konflikte. Wie kann ich mich vor Überforderung oder Übergriffen auf mich schützen? Was kann ich zur Verbesserung des Arbeitsklimas beitragen?

Auch hier sollten Sie sich für eine persönliche Beratung bei uns Zeit nehmen. Wir unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht, so dass Sie keine Sorge habe müssen, dass Dritte von den Inhalten des Gespräches erfahren.
Wenn Sie sich vorab über die komplexe Problematik belesen möchten, finden Sie hier ein hilfreiches Handbuch.

 

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