Allgemeine Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille (en/de)
Allgemeine Informationen
For english information click here
In den meisten Fällen eignen sich Brillen, die im täglichen Leben getragen werden, auch für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz. Die Kosten für derartige (universell verwendbare) Sehhilfen werden nicht vom Arbeitgeber getragen oder bezuschusst.
In bestimmten Fällen ist die Alltagsbrille oder privat getragene Lesehilfe jedoch nicht für die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz geeignet. Dies gilt insbesondere bei stärker fortgeschrittener Altersfehlsichtigkeit (Einschränkung der sog. Akkomodationsbreite) wenn z. B.
- im Alltag getragene Mehrstärkengläser (Bifokal- oder Gleitsichtgläser) es nicht erlauben, bei normaler (horizontaler und nicht überstreckter) Kopfhaltung den Bildschirm scharf zu sehen, d. h. man muss den Kopf leicht in den Nacken legen und durch den unteren Teil des Mehrstärkenglases blicken, um am Bildschirm arbeiten zu können und beansprucht dadurch die Halswirbelsäule und die Nackenmuskulatur ungünstig
- eine im Alltag getragene sog. Lesebrille (Altersnahbrille) kein scharfes Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 – 70 cm) erlaubt
- die normale Lesebrille zwar ein scharfes Sehen auf die o. g. Entfernungen zulässt, aber häufig abgenommen werden muss, weil (z. B. bei Publikumsverkehr) auch auf Entfernungen im Raum scharf gesehen werden muss.
In diesen Fällen ist eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Über die Lieferung der Bildschirmarbeitsplatzbrillen für seine Beschäftigten hat der Freistaat Bayern einen Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks abgeschlossen, der eine Vertragspreisliste beinhaltet.
Bitte beachten sie insbesondere, dass für die Brillenfassung (Brillengestell) nur 29 € übernommen werden. Für diesen Betrag sind durchaus geeignete, stabile Fassungen erhältlich. Wenn diese Ihren modischen Ansprüchen nicht genügen, können Sie teurere Fassungen gegen Zuzahlung bekommen. Evtl. haben Sie aber auch noch eine nicht mehr benötigte Fassung einer älteren Brille zu Hause, die sich für eine Umrüstung zur Bildschirmarbeitsplatzbrille eignet.
Um auf Kosten des Arbeitgebers eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu erhalten, muss das in diesem Rundschreiben beschriebene Verfahren eingehalten werden. Zudem ist es unumgänglich ein Antragsformular auszufüllen. Dieses Antragsformular ist (mit bereits ausgefüllten geforderten persönliche Datenangaben und der Bestätigung des Vorgesetzten) zum vereinbarten Termin beim Betriebsärztlichen Dienst mitzubringen.
Die Vorsorge findet in den Räumlichkeiten der Poliklinik des IPASUM (Kochstraße 19) statt. Vergessen Sie auch nicht die vorhandene Sehhilfe mitzubringen. Bitte setzten Sie sich vorab zur Klärung offener Fragen und einer Terminvereinbarung mit dem Betriebsärztlichen Dienst (Tel. 85-23666) in Verbindung.
Sie bestätigen mit der Abgabe des Antragsformulars auch die Richtigkeit Ihrer Angaben und die Kenntnisnahme der Mitteilung im
Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI.2024 Nr.455):
„Normale Sehhilfen sind zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit notwendig und genügen den Sehanforderungen des
Alltags. Darunter sind unter anderem Fernbrillen, Gleitsichtbrillen und Lesebrillen zu verstehen. Spezielle Sehhilfen
sind an die besonderen Bedingungen und die individuellen Sehanforderungen der Bildschirmarbeit des Beschäftigten
angepasst. Sie eignen sich nicht als Alltagsbrille. Bildschirmbrillen können mit Einstärken-, Mehrstärken- oder
speziellen Bildschirmgleitsichtgläsern ausgestattet sein.
Erforderlichkeit einer speziellen Sehhilfe bei altersbedingter Veränderung des Sehens:
Mit dem Alter vermindert sich das Akkommodationsvermögen, so dass etwa ab dem 45. Lebensjahr eine Lesebrille
erforderlich werden kann, bei Hyperopie auch schon früher. Eine Lesebrille ist für die Bildschirmarbeit geeignet, wenn
sie ein ausreichend großes Sehfeld besitzt und bei noch ausreichendem Akkommodationsvermögen scharfes Sehen
auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 bis 80 cm) ermöglicht. Wenn die Lesebrille für
die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, oder die Universalgleitsichtbrille zwar für den Alltag ausreicht, aber zu
Beschwerden bei der Bildschirmarbeit führt, ist eine Bildschirmbrille notwendig.
In der Regel gilt: Wer bei der Bildschirmarbeit keine asthenopischen (fehlsichtigkeitsbedingten)
Beschwerden hat und dessen Sehschärfe in der Bildschirmdistanz ausreichend ist, benötigt keine spezielle
Sehhilfe für die Bildschirmarbeit.“