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Vorsorge für Mitarbeiter

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Vorsorge für Mitarbeiter

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter der Universität Erlangen-Nürnberg und des Universtitätsklinikums

Mitarbeiter, welche bestimmten berufliche Gefährdungen ausgesetzt sind, dürfen vom Arbeitgeber nur beschäftigt werden,

wenn sie sich regelmäßig einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge unterziehen (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)).

Zu dieser verpflichtenden Vorsorge gehören insbesondere

  • Infektionsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • Lärmeinwirkung (Tages-Lärmexpositionspegels LEX, 8h über 85 dB(A), darunter Angebotsuntersuchung)
  • Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen
  • Beruflicher Strahlenexposition gemäß Kategorie A:
    (= Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 45 Millisievert für die Augenlinse oder einer höheren Organdosis als 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann)
  • Kontakt zu Labortieren
  • u. v. a. m

Wenn sie dem Kreis der Mitarbeiter gehören, für die eine Arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend ist, werden sie vom Personaldezernat bzw. ihrer Dienststelle schriftlich aufgefordert, einen Termin bei uns zu vereinbaren. Allerdings kennt niemand Ihre Arbeitsbedingungen so gut wie sie selbst. Daher kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sie eine Aufforderung zur Terminvereinbarung erhalten, obwohl eine entsprechende, die Vorsorge rechtfertigende Gefährdung am Arbeitsplatz gar nicht (oder bei Veränderung der Tätigkeitsmerkmale nicht mehr) vorliegt bzw. sie trotz vorliegender Gefährdung nicht aufgefordert werden. In beiden Fällen nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir können sie dann individuell hinsichtlich des Erfordernisses einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist primär eine Maßnahme, die ausschließlich ihrem gesundheitlichen Schutz dient.

Arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, Beschäftigte – soweit möglich – vor gesundheitlichen Schädigungen durch ihre berufliche Tätigkeit zu schützen. So werden bei Mitarbeitern mit beruflicher Infektionsgefährdung – soweit verfügbar – Schutzimpfungen angeboten und im Falle der Hepatitis-B-Impfung regelmäßig das Vorhandensein eines schützenden Antikörpertiters überprüft. In anderen Fällen (z. B. bei Lärmweinwirkung) möchte man berufsbedingte Gesundheitschädigungen möglichst frühzeitig erfassen, so dass weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können, um gravierende, irreversible Erkrankungen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird im Rahmen einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Infektionsgefährdung auf Wunsch der infektionsserologische Status bzgl. einer Hepatis-C-Infektion (und falls gewünscht auch hinsichtlich einer HIV-Infektion) bestimmt. Dies dient auch der Beweissicherung für den (extrem unwahrscheinlichen) Fall einer entsprechenden beruflich bedingten Infektion und erleichtert ggf. die Anerkennung als Berufskrankheit.
Schließlich kann die Arbeitsmedizinische Versorge wegen Infektionsgefährdungen auch Laboruntersuchungen beinhalten (Urinstix, Blutbild, Serumwerte wie Glucose, Kreatinin, Harnsäure, Leberenzyme, Fettwerte).

Selbstverständlich unterliegen alle Daten, die bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge erhoben werden, der ärztlichen Schweigepflicht und werden keinesfalls an den Arbeitgeber weitergegeben. Diesem wird lediglich der Termin für die nächste Vorsorge mitgeteilt.

Darüber hinaus gibt es Vorsorgen, welche der Arbeitgeber zwar anbieten muss, die aber für den Mitarbeiter nicht verpflichtend sind. Dazu zählt z. B. die Untersuchung bei Bildschirmtätigkeit.

Normalerweise erfolgt die Vorsorge mit Labordiagnostik an zwei Terminen im Abstand von ca. ein bis zwei Wochen. Beim ersten Termin findet nach einem Vorgespräch bei einer der medizinischen Fachangestellten eine Blutentnahme statt. Der zweite Termin dient der Befundbesprechung bei Betriebsärztin oder Betriebsarzt. Sofern ihr Terminkalender die Wahrnehmung von zwei Terminen problematisch erscheinen lässt, bieten wir auf Wunsch auch an, Blutentnahme- und Arzttermin zeitlich zusammenzulegen. Sie erhalten die Laborergebnise dann per Post zugesandt. Wenn sie diese Option wünschen, sollten sie dies bereits bei der telefonischen Vereinbarung des Blutentnahmetermins verlauten lassen.

Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die  arbeitsmedizinische  Vorsorge  dient  ausschließlich   Ihrem  Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.   Sie   beinhaltet   ein   ärztliches   Beratungsgespräch   mit   Erhebung   der Vorgeschichte.

Körperliche  oder  klinische  Untersuchungen  werden  von  uns  durchgeführt,  soweit  diese für  die  individuelle  Beratung erforderlich  sind  und  Sie  diese  Untersuchungen  nicht ablehnen.

Um   Sie   umfassend   beraten   zu   können,   ist   es   sinnvoll,   dass   zum   ärztlichen Beratungsgespräch bereits die Ergebnisse von Laboruntersuchungen vorliegen. Die von uns geplanten Untersuchungen (insbesondere auch Laboruntersuchungen), sind auf Ihre spezielle  Arbeitsplatzsituation  abgestimmt  und  stehen  in  Übereinstimmung  mit  den entsprechenden Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Falls  Sie  noch  Fragen  zu  den  geplanten  Untersuchungen  haben  oder  einzelne Untersuchungen nicht wünschen, so wenden Sie sich bitte an uns.

Nach   Abschluss   der   arbeitsmedizinischen   Vorsorge   erhält   der   Arbeitgeber   eine Bescheinigung darüber, dass  eine  arbeitsmedizinische  Vorsorge  stattgefunden  hat  und wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht erfolgen soll. Eine Mitteilung des Untersuchungsergebnisses erfolgt nicht.

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