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Betriebsärztlicher Dienst – BÄD

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Pneumokokken-Impfung und RSV-Impfung

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Pneumokokken-Impfung und RSV-Impfung

Schutzimpfung gegen Pneumokokken und RSV

Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Pneumokokken mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Aktualisierung der Pneumokokken-Impfempfehlung mit wissenschaftlicher Begründung) für alle Personen die älter als 60 Jahre alt sind oder aus anderen Gründen ein erhöhtes Risiko für eine Pneumokokken-Infektion haben.

Die STIKO empfiehlt außerdem eine 1-malige Impfung gegen RSV für Personen, die älter als 75 Jahre sind bzw. älter als 60 Jahre mit bestimmten Grunderkrankungen (RKI – Impfungen A – Z – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV).

Da für Beschäftigte im Gesundheitswesen entsprechend der aktuellen Schutzimpfungsrichtlinie keine berufliche Indikation für die Pneumokokken- bzw. RSV-Impfung gesehen wird, kann die Impfung nicht beim Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden, sondern erfolgt bei niedergelassen Ärztinnen und Ärzten.

Betriebsärztlicher Dienst
der FAU

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