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Betriebsärztlicher Dienst – BÄD

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Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)

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Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)

Das Antragsverfahrens läuft wie folgt:

Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung des Antrags genügt):

1.   Antrag und Bestätigungsformular des Vorgesetzten und Mitarbeitenden ausdrucken.

2.   Jeweils Formularkopf ausfüllen. Im Bestätigungsformular den Passus für Mitarbeitende unterschreiben.

3.   Bestätigung des Vorgesetzten einholen und abzeichnen lassen.

4.   Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.

5.  Vorsorgetermin (Kochstraße 19, Poliklinik IPASUM) – die vorhandene Sehhilfe, sowie Antrag- und Bestätigungsformular mitbringen.

6. Brille beim Optiker anfertigen lassen und Antragsformular mit unterzeichneter Stellungnahme des Optikers abholen.

7.   Vollständig ausgefüllter Antrag, augenärztliche Brillenverordnung (wenn vorhanden) und Rechnung/en mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Frau Dorothee Heider, Tel. 85 26769; in Vertretung, Frau Daniela Weiß, Tel. 85 71373) bzw. beim zuständige Personalsachbearbeiter des Uniklinikums einreichen.

 

Betriebsärztlicher Dienst
der FAU

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