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Betriebsärztlicher Dienst – BÄD

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Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)

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Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)

Das Antragsverfahrens läuft wie folgt:

Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung genügt):

1.   Antrag ausdrucken.

2.   Kopf ausfüllen.

3.   Bestätigung des Vorgesetzten einholen.

4.   Verordnung der Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Augenarzt und Bestätigung des Augenarztes auf dem Antragsformular (bitte Kreuze richtig setzten) – (nur bei Erstantrag oder wenn der letzte Antrag länger als drei Jahre zurückliegt).

5.    Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.

6.   Antragsformular mit Kopie der Brillenverordnung per Hauspost an den Betriebsärztlichen Dienst senden.

7.   Mit der vom Augenarzt unterschriebenen Verordnung (nur bei Erstantrag) und dem vom Vorgesetzten und Betriebsarzt unterschriebenen Antrag kann nun eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in Auftrag gegeben werden.

8.   Brille und Antragsformular mit Unterschrift des Optikers abholen, Erklärung des Beschäftigten (Punkt 5 auf dem Antrag) unterschreiben.

9.   Antrag, Brillenverordnung und Rechnung mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Fr. Hechenberger) bzw. Universitätsklinik (dort zuständiger Personalsachbearbeiter) einreichen.

Betriebsärztlicher Dienst
der FAU

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91054 Erlangen
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