Allgemeine Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille
Allgemeine Informationen
In den meisten Fällen eignen sich Brillen, die im täglichen Leben getragen werden, auch für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz. Die Kosten für derartige (universell verwendbare) Sehhilfen werden nicht vom Arbeitgeber getragen oder bezuschusst.
In bestimmten Fällen ist die Alltagsbrille oder privat getragene Lesehilfe jedoch nicht für die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz geeignet. Dies gilt insbesondere bei stärker fortgeschrittener Altersfehlsichtigkeit (Einschränkung der sog. Akkomodationsbreite) wenn z. B.
- im Alltag getragene Mehrstärkengläser (Bifokal- oder Gleitsichtgläser) es nicht erlauben, bei normaler (horizontaler und nicht überstreckter) Kopfhaltung den Bildschirm scharf zu sehen, d. h. man muss den Kopf leicht in den Nacken legen und durch den unteren Teil des Mehrstärkenglases blicken, um am Bildschirm arbeiten zu können und beansprucht dadurch die Halswirbelsäule und die Nackenmuskulatur ungünstig
- eine im Alltag getragene sog. Lesebrille (Altersnahbrille) kein scharfes Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 – 70 cm) erlaubt
- die normale Lesebrille zwar ein scharfes Sehen auf die o. g. Entfernungen zulässt, aber häufig abgenommen werden muss, weil (z. B. bei Publikumsverkehr) auch auf Entfernungen im Raum scharf gesehen werden muss.
In diesen Fällen ist eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Über die Lieferung der Bildschirmarbeitsplatzbrillen für seine Beschäftigten hat der Freistaat Bayern einen Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks abgeschlossen, der eine Vertragspreisliste beinhaltet.
Bitte beachten sie insbesondere, dass für die Brillenfassung (Brillengestell) nur 29 € übernommen werden. Für diesen Betrag sind durchaus geeignete, stabile Fassungen erhältlich. Wenn diese Ihren modischen Ansprüchen nicht genügen, können Sie teurere Fassungen gegen Zuzahlung bekommen. Evtl. haben Sie aber auch noch eine nicht mehr benötigte Fassung einer älteren Brille zu Hause, die sich für eine Umrüstung zur Bildschirmarbeitsplatzbrille eignet.
Um auf Kosten des Arbeitgebers eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu erhalten, muss das in diesem Rundschreiben beschriebene Verfahren eingehalten werden (wird aktuell überarbeitet). Zudem ist es unumgänglich ein Antragsformular auszufüllen.
Dieses Antragsformular ist (mit bereist ausgefüllten geforderten persönliche Datenangaben) neben einer Bestätigung des Vorgesetzten und des Mitarbeitenden zum Vorsorgetermin beim Betriebsärztlichen Dienst mitzubringen. Die Vorsorge findet in den Räumlichkeiten der Poliklinik des IPASUM (Kochstraße 19) statt. Vergessen Sie auch nicht die vorhandene Sehhilfe mitzubringen.
Bitte setzten Sie sich vorab zur Klärung offener Fragen und einer Terminvereinbarung mit dem Betriebsärztlichen Dienst (Tel. 85-23666) in Verbindung.
Aktuelle Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt.